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Antrag auf Aufrechterhaltung

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Antrag um Aufrechterhaltung

Auf Gesuch hin kann die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) während maximal vier Jahren aufrechterhalten werden. Sind Sie im Besitz einer B-, L- oder G-Bewilligung, so können Sie keinen Antrag um Aufrechterhaltung stellen.

Mehr Informationen finden Sie hier: Aufenthalt und Niederlassung

Das Ausfüllen des Formulars kann jederzeit unterbrochen und weitergeführt werden. Um das Formular dem Amt für Migration elektronisch zu übermitteln, muss in jedem Fall eine Passkopie beigelegt werden. Bitte scannen Sie diese vorab. Zudem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, zwingend auszufüllen sind.

Empfänger

Amt für Migration
Aabachstrasse 1
6301 Zug

info.afm@zg.ch

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