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Antrag für Niederlassungsbewilligung

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Niederlassungsbewilligung

Nach einem dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz von zehn Jahren kann Ihnen die Niederlassungsbewilligung (ordentlich) erteilt werden. In Ausnahmefällen kann die Niederlassungsbewilligung bereits nach fünf Jahren (vorzeitig) erteilt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung finden Sie auf unserer Webseite.

Bitte konsultieren Sie unsere Webseite: Aufenthalt und Niederlassung

Das Ausfüllen des Formulars kann jederzeit unterbrochen und weitergeführt werden. Um das Formular dem Amt für Migration elektronisch zu übermitteln, muss in jedem Fall eine Passkopie (für EU/EFTA-Staatsangehörige auch Kopie ID möglich), Kopie Ihres Sprachzertifikates, Kopie des Betreibungsregisterauszuges, Kopie der Bestätigung des gemeindlichen Sozialmtes oder der sozialen Dienste Asyl beigelegt werden. Bitte scannen Sie diese vorab. Zudem machen wir Sie darauf aufmerksam, dass Felder die mit einem * gekennzeichnet sind, zwingend auszufüllen sind.

Empfänger

Amt für Migration
Aabachstrasse 1
6301 Zug

info.afm@zg.ch

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