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Amt für Grundbuch und Geoinformation

Adressat

Amt für Grundbuch und Geoinformation
Aabachstrasse 5
6300 Zug

Vertrag und Grundbuchanmeldung
Umwandlung in Register-Schuldbrief

Einleitungstext

Die Unterzeichneten vereinbaren, den (die) nachstehend aufgeführten Papier-Schuldbrief(e) im Sinne von Art. 33b SchlT ZGB in (einen) Register-Schuldbrief(e) umzuwandeln und melden dies hiermit zum grundbuchlichen Vollzug an.

Hinweis: Im vereinfachten Verfahren können nur Papier-Schuldbriefe umgewandelt werden, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden.

Fortschrittanzeige

Umzuwandelnde Papier-Schuldbriefe

Umzuwandelnde Papier-Schuldbriefe

Sie müssen mindestens 1 Block und können maximal 100 Blöcke befüllen!
Belastetes Grundstück

Belastetes Grundstück

Hinweis: Sind mehrere Grundstücke belastet, so ist nur ein belastetes Grundstück mit der entsprechenden Gemeinde anzugeben.

Angaben zum Eigentum

Angaben zum Eigentum

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