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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Sicherheit und Umwelt
Chamerstrasse 11
6331 Hünenberg
+41 41 784 44 50
sicherheit-umwelt@huenenberg.ch

Gesuch Alkoholabgabe Gastgewerbe/Kleinhandel

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Eine Bewilligung für gastgewerbliche Tätigkeiten in Sinne des Gastgewerbegesetzes ist erforderlich für die Abgabe alkoholischer Getränke zum Konsum an Ort und Stelle, das Überlassen von Räumlichkeiten für den Konsum alkoholhaltiger Getränke sowie den Kleinhandeln mit gebrannten Wassern (gemäss Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz, GGG)).

Kosten

Die Kosten für die Bewilligung werden einmalig nach dem Verwaltungsgebührentarif des Kantons Zug vom 11. März 1974, nach Aufwand, verrechnet.
Zusätzlich fallen jährliche Gebühren an (abhängig von Anzahl Sitzplätzen bzw. verkauft Alkoholmenge bei Verkaufslokalen).

Vorgehen

  • Füllen Sie das Online-Formular mindestens 30 Tage vor Betriebsstart aus.
  • Das Gesuch wird vom Polizeiamt der Gemeindeverwaltung beurteilt.
  • Die Bewilligung wird an die Zuger Polizei und das Amt für Gesundheit weitergeleitet.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 784 44 50 oder sicherheit-umwelt@huenenberg.ch



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