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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Sicherheit und Umwelt
Chamerstrasse 11
6331 Hünenberg
+41 41 784 44 50
sicherheit-umwelt@huenenberg.ch

Temporäre Benutzung von Verkehrsflächen

Einleitungstext

Fortschrittanzeige



Bitte das Meldeformular zusammen mit den Massnahmen zur Verkehrssicherheit und Verkehrsführung auf einem Situations- oder Baustelleninstallationsplan 20 Werktage vor geplanter Sperrung bei der Abteilung Sicherheit & Umwelt einreichen.
  1. Kosten
    Der Antragsteller ist als Verursacher gleichzeitig Kostenträger für alle temporär notwendigen Verkehrsmassnahmen. Lediglich bei Umleitungen aller Verkehrsteilnehmer ist die Verkehrstechnik der Gemeinde Hünenberg zuständig. Die Nutzungsgebühr des Strassenraums beträgt pro m² und Woche CHF 00.50 und die Bewilligungsgebühr CHF 60.00.

  2. Informationsschreiben
    Der Antragsteller ist verpflichtet, nach der Antragsgenehmigung, alle Anwohner mittels einem Informationsschreiben frühzeitig über die Dauer und Art der geplanten Arbeiten zu informieren.

  3. Signalisation
    Der Antragssteller ist verpflichtet die gesamte Baustellensignalisation zu organisieren und aufzustellen. Die Signalisation der Umleitung muss nach VSS-Norm 40 886 vom Unternehmer gemäss Umleitungsplan und vor Arbeitsbeginn eingerichtet werden.

  4. Abschrankung
    Die Baustelle ist mit rot/weissen Latten abzuschranken. Auf der Seite des Verkehrs ist der Abschrankung eine hochstehende rot/weisse Latte beizufügen. Latte in Verkehrsrichtung, müssen mit retroreflektierenden Folien/Reflexlinsen oder mit weisser retroreflektierender Farbe versehen sein. 3.5m Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr ist gewährleistet.

  5. Beleuchtung
    Nachts und wenn die Witterung es erfordert, sind die Vorsignale und Abschrankungen mit gelben, nichtblendenden Lampen ausreichend zu beleuchten.

  6. Mobile Lichtsignalanlage (mLSA)
    Mobile Lichtsignalanlagen sind fachmännisch und auf Routen des öffentlichen Verkehrs unter Beizug der ZVB, mit allfälliger Busbevorzugung einzurichten.

  7. Verkehrsdienst
    Der vom Antragsteller organisierte Verkehrsdienst muss im Besitz einer gültigen Bewilligung der Zuger Polizei sein, welche sie zur Ausübung der Verkehrsregelung auf öffentlichen Strassen im Kanton Zug legitimiert.

  8. Drehkellen
    Das Bedienungspersonal der Drehkellen hat Schutzbekleidung zu tragen, welche der Schweizer Norm, EN ISO 20471, entspricht.

  9. Parkieren / Güterumschlag
    Für die Fahrzeuge der Handwerker empfehlen wir Ihnen, wenn möglich Parkplätze auf privatem Grund einzuplanen oder die kantonale Gewerbeparkkarte zu beziehen. Bei Fragen zu weiteren Parkierungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Verkehrstechnik per Mail oder Telefon an die Abteilung Sicherheit und Umwelt Telefon 041 784 44 50.

  10. Haftungsausschluss
    Die Verkehrstechnik der Einwohnergemeinde Hünenberg lehnt jede Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb der Baustellensignalisation stehen, ausdrücklich ab.

Die Ausführungen sind nicht abschliessend. Priorität ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sowie das Vorbeugen von Unfällen.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Verkehrstechnik der Einwohnergemeinde Hünenberg gerne zur Verfügung.


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