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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Feuerwehr Hünenberg
Zentrumstrasse 12
6331 Hünenberg
+41 41 780 25 21
feuerwehr@huenenberg.ch

Anmeldung Feuerwehr

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Gesetzliche Grundlage

Gemäss Feuerschutzgesetz sind Männer und Frauen mit Wohnsitz im Kanton Zug feuerwehrpflichtig.
Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 48. Altersjahr (§ 40 ff. FSG).
Der Regierungsrat kann das Ende der Feuerwehrpflicht auf das erfüllte 46. Altersjahr festsetzen.

Zweck

Interessierte Personen können sich direkt bei der Feuerwehr Hünenberg beim Kommando melden.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind Schweizerdeutsch verstehen, Hochdeutsch sprechen, eine gute körperliche Leistungsfähigkeit, Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft, Einsätze am Wochenende sowie tagsüber oder nachts zu leisten.

Kosten

Die Zahlung der Feuerwehrersatzabgabe entfällt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, auch für alle übrigen abgabepflichtigen Personen im gleichen Haushalt.

Vorgehen

Melden Sie sich über das Online-Formular an. Das Feuerwehrkommando nimmt anschliessend für ein unverbindliches Gespräch mit Ihnen Kontakt auf.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 780 25 21 oder feuerwehr@huenenberg.ch



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