Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government

Adressat

Einwohnerdienste
Chamerstrasse 11
6331 Hünenberg
+41 41 784 44 44
einwohnerdienste@huenenberg.ch

Gesuch um Reduktion oder Befreiung von der Hundesteuer

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Sie haben die Rechnung für die Hundesteuer erhalten. Massgebend dafür sind die Meldeverhältnisse bei AMICUS am 1. März des jeweiligen Jahres.
Falls Gründe vorliegen, die zu einer Befreiung oder einer Vergünstigung der Hundesteuer führen, können Sie dieses Gesuch online ausfüllen.

Voraussetzungen

Folgende Gründe rechtfertigen eine Befreiung bzw. eine Vergünstigung:

Reduktion der Hundesteuer auf CHF 50 (Art. 4 Hundereglement)
  • Wachhunde auf Landwirtschaftsbetrieben;
  • Hunde, die nach dem 30. Juni angeschafft werden;
  • Hunde, die nach dem 30. Juni drei Monate alt werden;
  • Wegzug vor dem 1. Juli. Befreiung von der Hundesteuer

Befreiung (Art. 5 Hundereglement)
  • Diensthunde der Polizei,
  • Blindenhunde,
  • Militärhunde,
  • ausgebildete Schutz-, Sanitäts-, Lawinen-, Such- und Fährtenhunde (bitte Leistungsheft in Datei anhängen)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Vorgehen

Füllen Sie das Formular aus.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter 041 784 44 44 oder einwohnerdienste@huenenberg.ch



Navigationselemente