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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Sicherheit und Umwelt
Chamerstrasse 11
6331 Hünenberg
+41 41 784 44 50
sicherheit-umwelt@huenenberg.ch

Gesuch lärmintensive Arbeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Lärmige Arbeiten, welche innerhalb der Ruhezeiten ausgeführt werden müssen, benötigen eine Ausnahmebewilligung. Gemäss dem Reglement über die Lärmbekämpfung SRS 7.3-1 gilt die Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr, die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr und lärmige Arbeiten sind ab 19.00 Uhr untersagt.

Arbeiten über den Mittag, wie z.B. Belagsarbeiten benötigen eine Ausnahmebewilligung, die bedingt durch die Kurzfristigkeit auch telefonisch angefordert werden kann.

Falls die Arbeiten von 23.00 bis 06.00 Uhr oder an Samstagen von 23.00 bis am Sonntag 23.00 Uhr ausgeführt werden müssen, muss zudem eine Arbeitszeitbewilligung beim Kanton Zug, Amt für Wirtschaft und Arbeit eingeholt werden (Arbeits- und Ruhezeiten / Feiertage).

Das Gesuch ist mindestens 20 Werktage vor den Bauarbeiten einzureichen.

Kosten

Die Kosten für das Gesuch betragen CHF 55.00.

Vorgehen

  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Sie erhalten innerhalb von 10 Arbeitstagen den Entscheid über Ihr Gesuch.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 784 44 50 oder sicherheit-umwelt@huenenberg.ch



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