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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Sicherheit und Umwelt
Chamerstrasse 11
6331 Hünenberg
+41 41 784 44 50
sicherheit-umwelt@huenenberg.ch

Gesuch für temporäre/freistehende Reklame und Plakate

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Voraussetzungen

  • Die Reklameeinrichtungen müssen in jeder Hinsicht den einschlägigen Bestimmungen entsprechen.
  • Strassenabstand i. d. Regel 3 m (von Beurteilung der Sichtweiten/Verkehrssicherheit abhängig)
  • Die Sichtweiten / die Verkehrssicherheit dürfen durch die Reklame nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Reklame / Plakate dürfen nicht mit Signalen verwechselt werden können, diese verdecken oder ins Licht- und Freihalteprofil ragen oder an Kandelabern angebracht werden.
  • Es dürfen keine reflektierenden, fluoreszierenden, lumineszierenden Materialien verwendet werden.
  • Die Reklamen / Plakate sind unmittelbar nach dem Anlass bzw. auf das Ende der bewilligten Reklamedauer hin zu entfernen.
  • Das Einverständnis des Grundeigentümers ist Voraussetzung für eine Bewilligungserteilung. Diese ist beim Grundeigentümer durch die Gesuchsteller selbst einzuholen (exkl. Gemeinde/Kanton).
  • Das Gesuch ist mindestens 30 Tage vor dem Anlass auf der Webseite online auszufüllen.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 784 44 50 oder sicherheit-umwelt@huenenberg.ch



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