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Adressat

Einwohnerdienste
Chamerstrasse 11
6331 Hünenberg
+41 41 784 44 44
einwohnerdienste@huenenberg.ch

Rückerstattung Schulzahnarztdienst

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Anfang Schuljahr erhalten alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss des 9. Schuljahres einen Gutschein für den jährlichen obligatorischen Zahnarztuntersuch. Die Untersuchung umfasst die jährliche zahnärztliche Kontrolle, die Zahnreinigung und Zahnfluoridierung.

Voraussetzungen

Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten für konservierende Behandlungen gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten (siehe Tarifblatt); das steuerbare Einkommen und das Reinvermögen sind massgebend. Der gemeindliche Kostenanteil wird den Erziehungsberechtigten überwiesen.
Haben Sie eine Anspruchsberechtigung, lassen Sie uns folgende Unterlagen online zukommen:
  • Vollständig ausgefülltes online Rückerstattungsformular (inkl. folgenden Dokumenten)
  • Leistungsnachweis oder Ablehnungsentscheid der Krankenkasse
  • Zahnarztrechnung
  • Zahlungsnachweis der Zahnarztrechnung

Vorgehen

Melden Sie Ihr Kind/Ihre Kinder bei einem Zahnarzt/einer Zahnärztin an, welcher oder welche in der Schweiz zur Berufsausübung zugelassen ist. Die Behandlung soll nach Möglichkeit in die unterrichtsfreie Zeit fallen und muss bis spätestens 31. Juli des laufenden Schuljahres stattfinden. Den Gutschein bringen Sie bitte ausgefüllt zur Untersuchung mit.

Nach abgeschlossener Behandlung stellt der Zahnarzt/die Zahnärztin Rechnung. Die Kosten für den obligatorischen Untersuch werden direkt der Gemeinde in Rechnung gestellt. Kosten für konservierende Behandlungen werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Eine Kostenbeteiligung durch eine Krankenversicherung muss bei jeder subventionierten Behandlung vorab geprüft werden. Der Bescheid der Krankenversicherung ist mit dem Rückerstattungsantrag und den entsprechenden Belegen innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Behandlung der Gemeinde einzureichen.

Beträge unter CHF 50.00 werden nicht ausbezahlt.

Der Beitrag nach Tarif wird herabgesetzt, wenn die Zahnbehandlung und deren Kostenfolge einer Verletzung der mit diesem Reglement verbundenen Pflichten sind.

Bei kieferorthopädischen Behandlungen muss vor dem Behandlungstermin ein bewilligtes Subventionsgesuch der Direktion für Bildung und Kultur vorliegen. Das Gesuch ist durch den behandelnden Zahnarzt zu beantragen. Die Subventionen werden längstens zwei Jahre nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit ausgerichtet.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 784 44 44 oder einwohnerdienste@huenenberg.ch



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