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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Sicherheit und Umwelt
Chamerstrasse 11
6331 Hünenberg
+41 41 784 44 50
sicherheit-umwelt@huenenberg.ch

Durchführung einer Tombola- oder Lottoveranstaltung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Wenn Veranstalter eines Unterhaltungsanlasses eine Kleinlotterie oder Tombola durchführen, muss er dies der Gemeinde frühzeitig melden. Diese ist verpflichtet zu prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

  • Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) SR 935.51
  • Verordnung über Geldspiele (Geldspielverordnung, VGS) SR 935.511
  • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) BGS 942.46
  • Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS) BGS 942.461

Kosten

Diese Dienstleistung ist kostenlos.

Vorgehen

  • Das Gesuch ist bis spätestens 20 Tage vor dem Anlass über dieses Online-Formular einzureichen.
  • Innert 30 Tagen nach dem Anlass muss zudem eine Abrechnung (Liste) mit der Summe der verkauften Lose, Einzel- oder Dauerkarten inklusive Summe der abgegebenen Gewinne zugestellt werden.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 784 44 50 oder sicherheit-umwelt@huenenberg.ch



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