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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Sicherheit und Umwelt
Chamerstrasse 11
6331 Hünenberg
+41 41 784 44 50
sicherheit-umwelt@huenenberg.ch

Gesuch für die Verlängerung der Öffnungszeiten in gastgewerblichen Betrieben

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Sie möchten die Öffnungszeiten Ihres Betriebes einmalig oder generell gemäss §13 des Gastgewerbegesetzes vom 25.01.1996 des Kantons Zug verlängern.

Voraussetzungen

  • Es ist eine Gastgewerbliche Bewilligung vorhanden.
  • Das Gesuch wird spätestens 30 Tage vor dem Anlass eingereicht.

Kosten

Bemerkungen

Der Gemeinderat bewilligt eine generelle Verlängerung der Öffnungszeiten im Innenbereich, wenn die Prüfung aller Kriterien ergibt, dass der Jugendschutz, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind. Es wird ein Auflage- und Einspracheverfahren durchgeführt.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 784 44 50 oder sicherheit-umwelt@huenenberg.ch



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