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Adressat

Werkhof Risch
Buonaserstrasse 25
6343 Rotkreuz
+41 41 554 25 22
werkhofvg@rischrotkreuz.ch

Bestellung Festmaterial

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Allgemeine Mietbedingungen für Festmaterial

  1. Mietgegenstand
    Gegenstand der Miete sind jeweils die auf dem Bestellblatt aufgeführten Gegenstände samt Zubehör und Kleinmaterial. Die Mieterin bzw. der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe zu prüfen und Mängel sofort geltend zu machen, ansonsten gilt die Mietsache als einwandfrei. An den Mietgegenständen dürfen keine Änderungen vorgenommen werden.

  2. Eigentumsvorbehalt
    Die Mietgegenstände bleiben Eigentum der Gemeinde Risch und dürfen weder veräussert, belehnt, verpfändet oder weiter vermietet werden.

  3. Haftung
    Die Mieterin bzw. der Mieter übernimmt die Haftung für das Material vom Zeitpunkt der Entgegennahme (Auslieferung durch Werkhof gilt als Entgegennahme) bis zur Rückgabe (Rücknahme durch den Werkhof) an den Werkhof Risch. Die Mieterin bzw. der Mieter haftet vollumfänglich für allfällige Schäden (unsachgemässe Handhabung, äussere Einflüsse, Diebstahl usw.).

  4. Versicherungen
    Eine allfällige Vandalismus- und Diebstahlversicherung ist von der Mieterin bzw. dem Mieter abzuschliessen.

  5. Preise und Konditionen
    Die Mietpreise gemäss Preisliste verstehen sich für einen Anlass von max. vier aufeinander folgenden Tagen (1 Wochenende). Jeder weitere Tag wird mit 10 % der Grundmiete zusätzlich in Rechnung gestellt.

  6. Liefern und Abholung
    Der Werkhof liefert das gewünschte Mobiliar ausschliesslich für Rischer Vereine. Unternehmer und Private aus der Gemeinde Risch können das Material beziehen, jedoch sind sie selbst verantwortlich für den Transport. Das Mobiliar muss in unbeschädigtem und sauberem Zustand sowie in gleich geordneter Form wie bei der Übernahme am vereinbarten Ort zurückgegeben werden. Nicht retournierte oder beschädigte Ware wird zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.

  7. Rechtsmittel
    Bei Streitigkeiten bezüglich der Mietbedingungen entscheidet der Gemeinderat Risch endgültig.

  8. Abrechnung
    Die Rechnungstellung erfolgt quartalsweise, jeweils Ende März, Juni, September und Dezember eines Jahres.

Abholung / Rückgabe

Werkhof Risch, Buonaserstrasse 25, 6343 Rotkreuz
Montag - Freitag von 07.45 bis 12.00 Uhr / 13.15 bis 16.30 Uhr

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 554 25 22 oder werkhofvg@rischrotkreuz.ch



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