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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Gemeinde Risch
Tiefbau/Umwelt/Sicherheit
Zentrum Dorfmatt
6343 Rotkreuz
+41 41 554 25 01
bau@rischrotkreuz.ch

Gesuchsformular temporäre Verkehrsanordnung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Eine temporäre Verkehrsanordnung ist eine zeitlich befristete, rechtlich verbindliche behördliche Massnahme, die den regulären Strassenverkehr vorübergehend einschränkt, umleitet oder reguliert. Sie weicht von den dauerhaft geltenden Verkehrsregeln ab und wird meistens für Grossveranstaltungen, Baustellen oder unaufschiebbare Unterhaltsarbeiten erlassen.

Typische Anwendungsbereiche
  • Baustellen und Strassenbau: Sperrungen, Einbahnregeln oder Temporeduktionen (z. B. auf Baustellen).
  • Veranstaltungen: Komplette Strassensperrungen, Umleitungen oder temporäre Parkverbote bei Sportevents, Dorffesten oder Märkten.
  • Notfälle: Unvorhergesehene Sperrungen bei Unwetterschäden, akuter Einsturzgefahr oder schweren Unfällen.
Zuständigkeiten Publikation und Rechtsschutz
  • Publikationspflicht: Damit die Einschränkungen rechtlich durchsetzbar sind, müssen sie im offiziellen Amtsblatt des Kantons Zug öffentlich publiziert werden.
  • Rechtsmittel: Gegen eine solche Verfügung kann innerhalb der im Amtsblatt schriftlich Beschwerde beim Regierungsrat oder Verwaltungsgericht eingereicht werden.
  • Sofortige Gültigkeit: Da Baustellen oder Events zeitkritisch sind, wird einer allfälligen Beschwerde in der Regel die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Anordnung gilt also trotz eines laufenden Verfahrens ab dem Tag der Signalisation vor Ort.

Voraussetzungen

Das Gesuch muss mindestens 2 Wochen vor Baubeginn für Bauprojekte, welche kürzer als 6 Monate dauern und mindestens 4 Wochen für Bauprojekte/Baustellen, welche länger als 6 Monate dauern, eingereicht werden.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 554 25 01 oder bau@rischrotkreuz.ch



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