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Adressat

Gemeinde Risch
Abteilung TUS/Polizeiamt
Zentrum Dorfmatt
6343 Rotkreuz
+41 41 554 25 01
bau@rischrotkreuz.ch

Gesuch für die Verlängerung der Öffnungszeiten in gastgewerblichen Betrieben

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Sie möchten die Öffnungszeiten Ihres Betriebes einmalig oder generell gemäss §13 des Gastgewerbegesetzes vom 25.01.1996 des Kantons Zug verlängern.

Voraussetzungen

  • Es ist eine Gastgewerbliche Bewilligung vorhanden.
  • Das Gesuch wird spätestens 20 Tage vor dem Anlass eingereicht.

Kosten

  • Die Bewilligungsgebühr für eine einmalige Verlängerung beträgt CHF 70.00.
  • Die Bewilligungsgebühr für eine generelle Verlängerung beträgt CHF 200.00.

Bemerkungen

Der Gemeinderat bewilligt eine generelle Verlängerung der Öffnungszeiten im Innenbereich, wenn die Prüfung aller Kriterien ergibt, dass der Jugendschutz, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind. Es wird ein Auflage- und Einspracheverfahren durchgeführt.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 41 554 25 01 oder bau@rischrotkreuz.ch



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