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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Baubewilligungen
Gubelstrasse 22
Postfach
6301 Zug

Gesuch für die Benützung von öffentlichem Grund und Boden

Modus ohne automatischer Seitenvalidierung

Die Validierung der einzelnen Felder wird erst im zweiten Durchlauf angezeigt.

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Bauplatzinstallationen für private Bauvorhaben sind auf Privatgrund zu errichten. Sollte aufgrund der Gegebenheiten vor Ort (zum Beispiel Platzmangel) dennoch öffentlicher Grund und Boden beansprucht werden, ist eine Bewilligung des Baudepartements erforderlich.

Unter anderem sind folgende Benützungsarten möglich:
  • Errichten eines Fassadengerüstes
  • Bauplatzinstallation/Abschrankung
  • Aufstellen einer Mulde

Voraussetzungen

Es handelt sich um öffentlichen Grund und Boden in der Stadt Zug.

Kosten

Gemäss § 5 der Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren ist die Benützung von öffentlichem Grund und Boden kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr setzt sich aus der Art und Dauer der Benützung zusammen. Unter § 5 der Gebührenordnung für das Planungs- und Baubewilligungsverfahren sind die unterschiedlichen Arten von öffentlichem Grund aufgeführt.

Vorgehen

  • Halten Sie Ihre Personalien, die Informationen zum Bauprojekt (Baugesuchs Nr., falls es sich um ein aktives Baugesuch handelt) sowie zur Bauherrschaft bereit. Sie werden aufgefordert, diese im Formular anzugeben.
  • Halten Sie einen Situationsplan (PDF), im Massstab 1:500, mit der eingezeichneten und vermassten Fläche bereit. Sie müssen diesen hochladen.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Nach erfolgter Übermittlung erscheint eine Empfangsbestätigung.
  • Nach Prüfung des Gesuchs erhalten Sie die Bewilligung (Verfügung) inklusive möglicher Auflagen, allgemeiner Hinweise und der Gebührenrechnung per E-Mail.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 58 728 96 90 oder baudepartement@stadtzug.ch



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