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Anerkennung und Tarifbestätigung Kindertagesstätten (Kita)

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Anerkennung und Tarifbestätigung Kindertagesstätten (Kita)

Kind Jugend Familie schliesst mit Kindertagesstätten eine Anerkennungsvereinbarung ab. Diese ermöglicht es der Kita, Stadtzuger Kinder zu betreuen, deren Eltern Betreuungsgutscheine von der Stadt Zug erhalten.

Die nachfolgende Kita ersucht um Anerkennung als Vereinbarungspartnerin mit der Stadt Zug. Mit dem Ankreuzen der folgenden Kästchen nimmt die Kita die Kriterien zur Anerkennung zur Kenntnis und bestätigt sämtliche Voraussetzungen zu erfüllen. Sämtliche Anpassungen der Tarife sind Kind Jugend Familie spätestens drei Monate im Voraus zuzustellen.

Einer Kita wird die Anerkennung verweigert oder aberkannt:
– wenn sie radikales religiöses, politisches oder gesellschaftliches Gedankengut vermittelt;
– wenn sie die Mitwirkungspflichten aus dem Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern verletzt.

Hinweis
Eine Änderung der Tarife muss der Stadt Zug im Voraus mittels einer neuen Betreuungsbestätigung der Kindertagesstätte mitgeteilt werden. Vergünstigte Tarife (z.B. Geschwisterrabatt, Firmentarife oder sonstige Reduktionen) für Familien, die Betreuungsgutscheine beziehen, müssen der Stadt Zug zwingend gemeldet werden, damit die Gutscheinberechnung korrekt verläuft (Einhalten des Mindestbeitrags der Familien, vgl. Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern, § 8 Abs. 2).

Empfänger

Stadt Zug
Kind Jugend Familie
Gubelstrasse 22
Postfach
6301 Zug
betreuungsgutscheine@stadtzug.ch

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