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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Notariat und Erbschaftsamt
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
+41 58 728 91 30

Erbausschlagungserklärung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Das Ausschlagungsrecht kommt nur Personen zu, denen eine Erbschaft oder ein Vermächtnis zugefallen ist (Art. 566 Abs. 1 ZGB). Das Ausschlagungsrecht verwirkt für alle Erben, die sich in die Angelegenheit der Erbschaft eingemischt, sich Nachlasswerte angeeignet oder Erbschaftsgegenstände verheimlicht haben (Art. 571 Abs. 2 ZGB).

Die Frist zur Ausschlagung beträgt drei Monate ab Kenntnis des Todes des Erblassers für gesetzliche Erben und ab amtlicher Mitteilung von Verfügungen von Todes wegen des Erblassers für eingesetzte Erben.

Wird die Erbschaft von allen nächsten gesetzlichen Erben ausgeschlagen, so gelangt sie zur Liquidation durch das Konkursamt (Art. 573 Abs. 1 ZGB).

Vorgehen

Füllen Sie dieses Formular elektronisch aus. Sie können das Formular auch herunterladen, ausdrucken und von Hand ausfüllen.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 58 728 91 30 oder erbschaftsamt@stadtzug.ch



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