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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Notariat und Erbschaftsamt
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug
+41 58 728 91 30

Bestellung Erbbescheinigung

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Zweck

Die Erbbescheinigung ist eine Bestätigung über den Kreis der erbberechtigten Personen (Art. 559 ZGB). Antragsberechtigt für deren Ausstellung sind die Erben und der/die Willensvollstrecker/in. Vorgefundene Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag etc.) sind der zuständigen Eröffnungsbehörde einzuliefern, auch wenn sie als ungültig erachtet werden (Art. 556 Abs. 1 ZGB). Bei Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen setzt die Ausstellung der Erbbescheinigung die vorgängige abgeschlossene Eröffnung des Testaments/Erbvertrages voraus.

Kosten

Die Ausstellung der Erbbescheinigung ist kostenpflichtig.

Vorgehen

Für die Bestellung einer Erbbescheinigung füllen Sie dieses Formular elektronisch aus. Sie können das Formular auch herunterladen, ausdrucken und von Hand ausfüllen.

Kontaktdaten

Für allfällige Fragen kontaktieren Sie uns unter +41 58 728 91 30 oder erbschaftsamt@stadtzug.ch



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