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Formularanbieter

E-Government

Adressat

Strassenverkehrsamt des Kantons Zug
Bereich Zulassung
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen

Tel. +41 41 594 44 44
info.stva@zg.ch

Gültigkeitsprüfung elektronischer Versicherungsnachweis

Einleitungstext

Fortschrittanzeige

Gültigkeitsprüfung elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)

Gültigkeitsprüfung elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)

Strassenverkehrsamt Kanton Zug

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug benötigt einen gültigen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn), um folgende Geschäfte bearbeiten zu können:

  • Änderung der Fahrzeugart
  • Änderung des Standorts/Lenkers
  • Eintrag gefährliche Güter
  • Fahrzeug wiedereinlösen
  • Fahrzeugwechsel
  • Händlerschilder beantragen
  • Kantonswechsel (Umzug in den Kanton Zug)
  • Kontrollschilder übertragen
  • Namensänderung einer Privatperson oder Firma
  • Neueinlösung Fahrzeug inkl. ersteigerte Kontrollschilder
  • Wechselschild einlösen
  • Verlängerung befristete Kontrollschilder
  • Verlust / Diebstahl Kontrollschilder
  • Versicherungsaufhebung
  • Versicherungswechsel
Sie können ganz einfach überprüfen, ob für Ihr Fahrzeug ein gültiger eVn vorhanden ist.
Geben Sie dazu im untenstehenden Feld die Stammnummer Ihres Fahrzeugs ein.
Die Stammnummer finden Sie im Fahrzeugausweis bei der Ziffer 18.

Fahrzeugausweis
Gültigkeitsprüfung elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)

Gültigkeitsprüfung elektronischer Versicherungsnachweis (eVn)

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