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Amt für Grundbuch und Geoinformation
Amt für Grundbuch und Geoinformation
Aabachstrasse 5
6300 Zug
Die Unterzeichneten vereinbaren, den (die) nachstehend aufgeführten Papier-Schuldbrief(e) im Sinne von Art. 33b SchlT ZGB in (einen) Register-Schuldbrief(e) umzuwandeln und melden dies hiermit zum grundbuchlichen Vollzug an.
Hinweis: Im vereinfachten Verfahren können nur Papier-Schuldbriefe umgewandelt werden, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden.