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Förderprogramm Energie 2024

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Förderprogramm Energie 2024

Allgemeine Bestimmungen

– Alle Anträge müssen vor der Auftragsvergabe beim Sekretariat der Energiekommission eintreffen
(ausgenommen sind die Angebote für Haushaltgeräte, Heizungspumpen und gewerbliche Kühlgeräte).

– Die Anträge werden in der Abfolge ihres Eintreffens vom Sekretariat der Energiekommission bearbeitet.

– Beiträge werden in der Regel nur für Massnahmen ausgerichtet, die ihre Wirkung auf dem Gebiet der Stadt Zug erzielen.

– Die Beiträge müssen mindestens CHF 1'000 erreichen
(ausgenommen sind die Angebote für Haushaltgeräte, Heizungspumpen, gewerbliche Kühlgeräte und der Bereich Mobilität).

– Beiträge können in der Regel nur soweit beansprucht werden, wie der maximale Förderbeitrag nicht bereits durch andere Förderprogramme geltend gemacht werden kann.

– Ein Rechtsanspruch auf Zusicherung von Beiträgen besteht nur im Rahmen des vom Grossen Gemeinderat bewilligten Budgetkredits. Übersteigen die nachgesuchten Beiträge die verfügbaren finanziellen Mittel, erfolgt die Beitragszusicherung gestützt auf eine Prioritätenordnung (§ 5 Abs. 2 Energiereglement). Diese Prioritätenordnung kann vorsehen, dass die Auszahlung des Beitrags erst in einem späteren Rechnungsjahr erfolgt.

– Projekte müssen spätestens 18 Monate nach der Gutheissung fertig gestellt, gemeldet und durch einen Experten der Energiekommission geprüft werden.

– Der definitive Förderbeitrag wird auf einen ganzen Frankenbetrag aufgerundet.

– Abweichungen in der Schlussabrechnung von mehr als 20% zum Kostenvoranschlag bleiben in der definitiven Berechnung des Förderbeitrags unberücksichtigt

Empfänger

Stadt Zug
Departement Soziales, Umwelt und Sicherheit
Umwelt und Energie
Stadthaus, Gubelstrasse 22
6301 Zug

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