Sprunglinks

Formularanbieter

E-Government

Meldeformular Lotto/Tombola

Fortschrittanzeige

  • In diesem Formular wird dynamischer Inhalt mittels AJAX verwendet. Da Ihr Browser kein JavaScript erlaubt bzw. beherrscht sind diese dynamischen Funktionen nicht unmittelbar verwendbar. Sie können das Formular dennoch ohne Probleme verwenden, da die dynamischen Feldvalidierungen bei 'Weiter' vorgenommen werden. In einigen Blöcken kann es auch vorkommen, dass es dynamische Auswirkungen der Eingaben auf andere Bereiche der aktuellen Seite gibt. Am Ende dieser Blöcke wird eine 'Änderungen übernehmen'-Schaltfläche eingeblendet, die diese Dynamiken auch ohne JavaScript ausführt.

Meldeformular Lotto/Tombola

Am 1. Juli 2023 treten das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 26. Januar 2023 (EG BGS; 942.46) und die ausführende Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele vom 9. Mai 2023 (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS; 942.461) in Kraft.

Die sogenannten Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass nach Art. 41 Abs. 2 BGS (Lottos und Tombolas) unterliegen neu einer Melde- statt einer Bewilligungspflicht. Die Meldung muss der zuständigen Gemeindebehörde 30 Tage vor der geplanten Durchführung mit den vorgeschriebenen Angaben eingereicht werden (§ 5 Abs. 2 EG BGS; § 13 V EG BGS). Die zuständige Gemeindebehörde prüft die Meldung im Rahmen einer einfachen Kontrolle darauf hin, ob sie mit den rechtlichen Vorgaben übereinstimmt.

Werden alle Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Rückmeldung durch die zuständige Behörde.

Empfänger

Stadt Zug
Sicherheit und Verkehr
Postfach
6301 Zug

Navigationselemente