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Adressat

Schulen Hünenberg
Schulsekretariat
Ehretweg 3
Postfach 452
6331 Hünenberg

Neueintritt in den Kindergarten/ die Schule

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Neueintritt in den Kindergarten / die Schulen Hünenberg

Neueintritt in den Kindergarten / die Schulen Hünenberg

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Kindergartenbesuch im Kanton Zug für Kinder, welche bis Ende Februar dieses Jahres fünf Jahre alt geworden sind, für ein Jahr obligatorisch ist. Jüngere Kinder sind zum Kindergartenbesuch berechtigt, wenn sie bis Ende Februar dieses Jahres vier Jahre alt geworden sind. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich als Eltern jedoch, das Kind auch im freiwilligen Kindergartenjahr regelmässig zum Unterricht in den Kindergarten zu schicken. Die Kindergartenkinder unterstehen der Schul- und Disziplinarordnung.
Personalien des Kindes

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Geschwister

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